Zeitarbeit Heilbronn - Arbeitnehmerüberlassung – oder auch Zeitarbeit genannt – bedeutet, dass ein Unternehmen (der Verleiher) eine Arbeitskraft an ein anderes Unternehmen (den Entleiher) „verleiht“. Die Arbeitskraft ist beim Verleiher fest angestellt, arbeitet aber zeitweise beim Entleiher mit. Das Ganze ist gesetzlich über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und soll sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als regulär Beschäftigte.
Im Gegensatz zu Freelancern sind Leiharbeitnehmer sozial abgesichert, haben Urlaubsanspruch und sind in der Regel nicht selbstständig. Und anders als Festangestellte arbeiten sie meist projektbezogen für begrenzte Zeit bei verschiedenen Auftraggebern. Besonders in der Entertainmentbranche ist das ein großer Vorteil – für beide Seiten.
Ob Festival, TV-Show oder Tournee – in der Unterhaltungsbranche ist fast alles projektbezogen. Die Produktionen laufen oft nur über wenige Tage oder Wochen. Hier punktet die Arbeitnehmerüberlassung: Sie erlaubt es, schnell das passende Personal an Bord zu holen, ohne langwierige Einstellungsverfahren.
Bei Events geht’s oft Schlag auf Schlag. Bühnenaufbau, Technik, Security, Catering – das alles muss auf einmal und meist kurzfristig besetzt werden. Und genau da kommt die Zeitarbeit ins Spiel. Dienstleister, die auf Eventpersonal spezialisiert sind, greifen auf einen Pool geschulter Leute zurück, die sofort einsatzbereit sind.
Viele Jobs im Entertainmentbereich lassen sich wunderbar über Arbeitnehmerüberlassung abdecken: Licht- und Tontechniker, Stagehands, Logistik, Einlasspersonal oder Reinigungskräfte. Gerade in Stoßzeiten – z. B. während der Festivalsaison – sind diese Positionen schwer zu besetzen. Verleiher schließen diese Lücke schnell und zuverlässig.
Keine langwierigen Vorstellungsgespräche, keine langwierige Einarbeitung: Überlassene Mitarbeiter sind oft Profis mit Branchenerfahrung. Viele
bringen Know-how von ähnlichen Events mit – das spart Zeit und Nerven.
Das Beschäftigungsrisiko liegt beim Verleiher. Wenn das Event abgesagt wird oder sich der Bedarf ändert, trägt der Verleiher die Verantwortung. Unternehmen können dadurch viel flexibler agieren – und sind wirtschaftlich auf der sicheren Seite.
Gerade kleine Produktionsfirmen oder Veranstalter können sich oft keine festen Teams leisten. Die Arbeitnehmerüberlassung erlaubt punktuelle Verstärkung – genau dann, wenn sie gebraucht wird.
Wem der Büroalltag zu eintönig ist, wird in der Eventbranche mit ständig wechselnden Projekten seine Freude haben. Heute Open Air, morgen TV-Produktion – langweilig wird’s garantiert nicht.
Für viele ist die Zeitarbeit ein Sprungbrett. Wer sich bei Produktionen bewährt, knüpft wertvolle Kontakte – und hat gute Chancen, irgendwann übernommen oder direkt gebucht zu werden.
Anders als bei kurzfristiger Selbstständigkeit sind Leiharbeiter ganz normal kranken- und rentenversichert. Es gibt Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und häufig auch eine faire Bezahlung.
Leider gibt es auch schwarze Schafe unter den Verleihern. Schlechte Bezahlung, mangelnde Absicherung oder undurchsichtige Verträge kommen vor. Wichtig ist: Arbeitnehmer sollten sich genau anschauen, mit wem sie zusammenarbeiten.
Wer dauerhaft nur kurzfristig arbeitet, hat oft keine langfristige Planungssicherheit. Manche wünschen sich irgendwann doch eine feste Stelle – was im Eventbereich leider nicht immer realistisch ist.
Produktionen laufen oft bis spät in die Nacht – und das nicht selten mit Überstunden. Gute Verleiher regeln das fair und halten gesetzliche Grenzen ein. Wer’s nicht tut, riskiert Ärger – und seine Glaubwürdigkeit.
Das AÜG regelt alles rund um die Zeitarbeit. Es legt unter anderem fest, dass der Verleiher eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit braucht. Wer ohne Genehmigung überlässt, handelt illegal.
Nach spätestens neun Monaten müssen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie Stammkräfte im Entleihbetrieb. Auch bei Arbeitszeit, Urlaub und Pausen gelten die gleichen Regeln – zumindest auf dem Papier.
Ein Leiharbeitnehmer darf höchstens 18 Monate am Stück beim gleichen Entleiher eingesetzt werden. Danach muss entweder eine Festanstellung folgen – oder ein Einsatz bei einem anderen Kunden.
Der Leiharbeitnehmer schließt einen Vertrag mit dem Verleiher, der ihn wiederum dem Entleiher zur Verfügung stellt. Bezahlt wird er vom Verleiher, arbeitet aber nach Weisung des Entleihers – also der Produktionsfirma oder dem Veranstalter.
In der Praxis läuft’s so: Der Dienstleister wird angefragt, stellt ein Team zusammen und schickt es zum Einsatzort. Vor Ort arbeiten die Leute wie fest angestellt – nur eben für begrenzte Zeit.
Die Projektleitung übernimmt meist der Entleiher – er weist die Teams ein und organisiert den Ablauf. Der Verleiher steht bei Rückfragen oder Problemen bereit, sorgt für Ersatz und regelt die Abrechnung.
Events wie Rock am Ring, Lollapalooza oder das Hurricane setzen auf riesige Helferteams – viele davon kommen über Personaldienstleister. Ohne Arbeitnehmerüberlassung wären solche Veranstaltungen organisatorisch kaum zu stemmen.
Auch beim Film oder Fernsehen laufen viele Jobs über Zeitarbeit – besonders bei Aufbau, Licht, Ton oder Maske. Oft sind es dieselben Leute, die immer wieder für neue Formate gebucht werden.
Bei internationalen Touren ist gutes Personal Gold wert. Techniker, Fahrer oder Stagehands reisen mit oder werden lokal hinzugebucht – per Arbeitnehmerüberlassung geht das schnell und unkompliziert.
Gute Dienstleister kennen den Markt und wissen genau, wen sie wann wohin schicken. Sie arbeiten mit Profis, die wissen, was sie tun – und bei jeder Produktion einsatzbereit sind.
Nicht jeder kann jedes Event stemmen. Wer für Lichttechnik gebucht wird, braucht andere Skills als jemand am Getränkestand. Gute Vermittler achten darauf – und sorgen für passgenaue Besetzungen.
Von der Auswahl über die Abrechnung bis zur Nachbesprechung – viele Anbieter übernehmen den kompletten Personalprozess. Für Unternehmen ist das enorm entlastend.
Weitere Informationen zur Leiharbeit auch auf: https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++4515e65e-6d46-11ec-b7ea-001a4a160129
Ganz einfach: Bei einer Festanstellung arbeitest du dauerhaft bei einem Arbeitgeber – in der Regel ohne festes Enddatum. In der Zeitarbeit bist du bei einem Personaldienstleister angestellt und wirst zeitweise an andere Unternehmen „verliehen“. Du bekommst aber ganz normal Gehalt, Urlaub und bist sozial abgesichert.
Laut Gesetz maximal 18 Monate am Stück beim gleichen Entleiher. Danach muss entweder der Einsatz beendet oder du vom Kunden direkt übernommen werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. durch Tarifverträge.
Ja – spätestens nach 9 Monaten Einsatz beim gleichen Kunden hast du Anspruch auf Equal Pay, also die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft in vergleichbarer Position. Manche Tarifverträge ermöglichen das sogar früher.
Richtig viele: Stagehands, Licht- und Tontechniker, Einlasskontrolle, Garderobe, Catering, Fahrer, Aufbau- und Abbauteams, Security … vor allem bei Events, Festivals, Drehs oder Konzerten. Meist sind’s Jobs mit Action, Tempo und jeder Menge Abwechslung.
Klar – das passiert sogar ziemlich oft. Wenn du bei einem Kunden besonders positiv auffällst, besteht die Chance, dass er dich fest einstellt. Viele nutzen die Zeitarbeit gezielt als Einstieg in die Branche.
Kannst du – musst du aber nicht. Viele bleiben bei einem zuverlässigen Dienstleister, der ihnen regelmäßig Einsätze vermittelt. Wenn du aber mehr Auswahl oder andere Projekte willst, ist eine zweite Option nicht verkehrt.
Wie bei jeder anderen Anstellung: Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub und bekommst dein Gehalt weitergezahlt, wenn du krankgeschrieben bist. Wichtig ist nur, dass du dich korrekt beim Verleiher abmeldest und Atteste einreichst, wenn nötig.
Achte auf:
Ja – nicht alle Einsätze sind Vollzeit. Besonders in der Eventbranche gibt’s viele kurzfristige oder flexible Schichten, oft auch auf 520-Euro-Basis. Sprich das einfach beim Dienstleister an.